Olaf Scholz, seines Zeichens noch Bundesfinanzminister, ist der wohl prominenteste Anlegerschreck Deutschlands. Der SPD-Mann wollte schon im Sommer ein umstrittenes Gesetz in das Jahressteuergesetz einarbeiten, mit dem private Anleger die Verluste aus wertlosen Anlagen (etwa Aktien von Unternehmen, die insolvent werden, oder Anleihen, die nicht mehr bedient werden) nicht mehr als Verluste steuerlich hätten geltend machen können. Das Vorhaben scheiterte. Doch Scholz wäre nicht Scholz, wenn er nicht versucht hätte, seine Idee trotzdem noch durch den Bundestag zu bringen. Und so wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestags ein Gesetz verabschiedet, das so gar nichts mit Verlusten und den Finanzmärkten zu tun zu haben scheint.
Eigentlich geht es im "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" nur um die Pflicht zur Denunziation von Steuerzahlern, die grenzüberschreitend Steuern sparen möchten. Darum soll es in diesem Post nicht gehen. Interessanter ist der Artikel fünf des Gesetzes. Der heißt "Änderung des Einkommensteuergesetzes", gehört eigentlich nicht in dieses Gesetz, aber wurde den Abgeordneten des Bundestags gleich mal mit untergeschoben bei der Abstimmung über ein ganz anderes Thema. Was lesen wir da?
Es geht um zwei Tatbestände: Rot markiert ist eines von Scholz' Lieblingsprojekten, das im Klartext bedeutet: Wer als privater Investor einen Totalausfall bei einem Aktieninvestment oder einem Anleiheninvestment erleidet, darf die daraus entstehenden Verluste nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro steuerlich geltend machen. Das ist gelebter Anlegerschutz à la SPD: Wer an der Börse investiert, sei es nun als Eigenkapitalgeber (=Aktionär) oder Fremdkapitalgeber (=Anleihengläubiger), der gehört bestraft. Soll er/sie doch besser ein Riester-Produkt kaufen, mit dem Arbeitsplätze in der Versicherungsindustrie und Altersarmut gesichert werden. Der rot markierte Teil des Artikel 5 gilt ab Neujahr 2020.
Interessant für Optionshändler ist der gelb markierte Teil. Der bezieht sich nämlich auf Termingeschäfte. Ab dem 1. Januar 2021 werden auch hier die steuerlich abzugsfähigen Verluste auf 10.000 Euro pro Jahr begrenzt. Was darüber hinaus geht, darf in Tranchen zu je 10.000 Euro auf die Folgejahre übertragen werden.
Als professioneller Aktieninvestor nutze ich Termingeschäfte, um mein Aktiendepot abzusichern. Optionen beispielsweise sind ihrem Charakter nach Versicherungsverträge. Ich kann mir durch den Kauf einer Put-Option das Recht sichern, eine Aktienposition zu einem bestimmten Kurs zu veräußern, sollte der Aktienkurs unter diesen Kurs (genannt Strike) fallen. Für diese Versicherungsleistung wird eine Prämie fällig, die der Käufer der Option zahlt und der Verkäufer (Stillhalter genannt) kassiert.
Die meisten solcher aus dem Geld liegenden Put-Optionen verfallen wertlos - der Versicherungsfall tritt also nicht ein. Als Käufer kann ich natürlich den Verlust realisieren, indem ich vor dem Verfall die Put-Option wieder verkaufe.
Eine beliebte kostenneutrale Depot-Absicherung bietet der so genannte Airbag, ein Ratio-Backspread, bei dem Put-Optionen verkauft werden und mit der eingenommenen Prämie weiter aus dem Geld liegende Puts in höherer Stückzahl gekauft werden. Eine Tranche des Airbag besteht also aus verkauften und gekauften Puts, die über eine bestimmte Zeit gehalten werden. Nehmen wir an, man würde 30.000 Euro an Prämien einnehmen und damit für 30.000 Euro Puts kaufen.
Wenige Tage bis Wochen vor dem Verfall werden die Short-Puts zurückgekauft, durch den Zeitwertverlust haben diese 90% ihres Wertes verloren, ich muss also nur 3.000 Euro für den Rückkauf aufwenden und erziele einen Gewinn von 27.000 Euro. Die Long-Puts werden zeitgleich verkauft, sie haben ebenfalls an Wert verloren und generieren einen Verlust von 27.000 Euro. Unter dem Strich bislang ein Nullsummenspiel, das keine Steuerpflicht nach sich zog.
Nach der neuen Regelung passiert Folgendes: Von den 27.000 Euro Verlust der Long-Put-Position kann ich nur noch 10.000 Euro in dem Trade steuermindernd ansetzen. Ich erziele also steuerlich plötzlich 27.000 Euro Gewinn aus der Short-Put-Position minus 10.000 Euro Verlust aus der Long-Put-Position. Also in summe 17.000 Euro Gewinn. Die verbleibenden 17.000 Euro Verlust aus der Long-Put-Position kann ich lediglich in die Folgejahre vortragen - aber auch hier nur bis zu 10.000 Euro pro Jahr, also wären das bereits Verlustvorträge für zwei Jahre.
Auf die 17.000 Euro fiktiven Gewinn zahle ich jetzt 25% Kapitalertragsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag. Macht 4.250 Euro plus 233,75 Euro Soli = 4.483,75 Euro für den Fiskus auf einen Gewinn, den es nie gegeben hat. Und das betrifft nur einen einzigen Trade. Airbag-Trades werden rollierend aufgesetzt, ich praktiziere das etwa einmal pro Monat, denn die Optionen sind ja zeitlich begrenzt.
Es geht aber noch besser.
Angenommen, ich führe einen solchen Trade zehnmal im Jahr durch. Dann erziele ich auf der Short-Put-Seite 270.000 Euro Gewinn, auf der Long-Put-Seite 270.000 Euro Verlust. Unter dem Strich kaufmännisch wieder ein Nullsummenspiel.
Steuerlich sieht es aber so aus: 270.000 Euro Gewinn werden durch 10.000 Euro Verlust auf 260.000 Euro Gewinn gemindert. Die verbleibenden 260.000 Euro Verlust aus den Long-Put-Absicherungen darf ich gnädigerweise auf die nächsten 26 Jahre als Verlust vortragen (10.000 Euro pro Jahr). Auf die 260.000 Euro fiktiven Gewinn kassiert der Finanzminister 25% Kapitalertragsteuer, also 65.000 Euro. Darauf noch einmal 3.250 Euro Solidaritätszuschlag. Macht 68.250 Euro Steuern auf einen Gewinn, der nie stattgefunden hat. Leicht verdientes Geld für den Fiskus.
Wie gesagt: Der Airbag ist ein Trade, der lediglich der Absicherung eines privaten Aktiendepots dient, das nicht einmal sonderlich groß sein muss. Der Trade hat weder mit Zocken noch mit Hochfrequenzhandel etwas zu tun.
Treiben wir das Beispiel auf die Spitze: Jemand handelt ein Jahr lang Spreads. Er hält Short-Positionen in Optionen, die er mit Long-Positionen absichert. Man nimmt also beispielsweise im Jahresverlauf eine Million Euro an Optionsprämien ein, gibt davon aber 900.000 für den Kauf von Long-Optionen aus. Es verbleibt ein Gewinn von 100.000 Euro, der bislang mit 25.000 Euro Kapitalertragsteuer und 1.375 Euro Solidaritätszuschlag ordnungsgemäß versteuert wird.
Ab dem 1. Januar 2021 ist damit Schluss. Die eine Million Gewinn aus Short-Optionen ist um 10.000 Euro Verlust aus Long-Optionen verminderbar. Die restlichen 890.000 Euro Optionsverluste werden auf 89 Jahre vorgetragen. Danke, Olaf Scholz. Auf die 990.000 Euro fiktiven Gewinn werden 247.500 Euro Kapitalertragsteuer plus 13.612,50 Euro Solidaritätszuschlag fällig. Das macht 261.112,50 Euro Steuer auf 100.000 Euro Gewinn.
Diese Rechnung ist Gesetz. Zwar nicht verfassungskonform und auch alles andere als logisch, aber eben sozialdemokratisch.
Ein schönes sachliches Video dazu haben meine befreundeten Kollegen von Eichhorn-Coaching gerade veröffentlicht - empfehlenswert.
Wir könnten noch ein viertes Beispiel konstruieren - ein nicht erfolgreicher Optionstrader, der 50.000 Euro in Gewinnertrades gemacht hat, aber 100.000 Euro in Verlusttrades. Der müsste nicht nur 50.000 Euro Verlust schlucken, sondern seine gesamten Gewinnertrades minus 10.000 Euro Verlust versteuern, also auf fiktive 40.000 Euro "Gewinn" 25% plus 5,5% abführen. Woher das Geld stammen soll, bleibt das Geheimnis des Bundesfinanzministers.
Meine private Schlussfolgerung: Ich habe erst einmal "meinen" Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Oberhavel angeschrieben und auf diesen Schwachsinn aufmerksam gemacht. Weitere Mails folgen - an das Bundeskanzleramt, den Finanzausschuss usw. Als Privatperson hat man leider keine Klagemöglichkeit gegen dieses Gesetz, aber Anlegerschutzorganisationen dürften das übernehmen und man kann sich diesen Klagen anschließen.
Der nächste Schritt könnte sein, all diese Geschäfte in eine Kapitalgesellschaft zu verlagern. Denn da gibt es weder Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag.
Bonmot am Schluss: Es scheint kein Zufall, dass in der gleichen Plenarsitzung im Bundestag auch über künstliche Intelligenz gestritten wurde. Mit der natürlichen Intelligenz scheint es ja nicht weit her zu sein.
Ich wünsche allen ein trotz alledem erfolgreiches Jahr 2020!
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Manfred (Dienstag, 31 Dezember 2019 20:37)
Da freut sich die Zertifikate-Industrie! Optionsscheine werden ja bekanntlich, wenn sie wertlos verfallen, i.A. mit 0,001 Euro zurückgezahlt. Somit entsteht ein Verlust der mit vergleichbaren Gewinnen verrechnet werden kann.
Thomas (Dienstag, 31 Dezember 2019 21:24)
Oder ihr kommt alle nach Österreich. Bei uns ist es etwas einfacher. Da können alle Gewinne, egal ob Dividenden, Optionen, Futures, gegen alles Verluste gegen gerechnet werden. Allerdings für die Gewinne muss man dann 27.5 Prozent Steuern zahlen. Ist aber nicht so schlimm, weil ich in meinem Aktien Portfolio immer nur die Verluste realisiere. Grüße aus Wien.
Joe (Dienstag, 31 Dezember 2019 21:57)
Irrenhaus Deutschland.
Was kann man schon von einem Sparbuch Minister erwarten? NICHTS.
Allein das Theater aus der Vergangenheit schon. Bei Consors eine Option verkaufen und sofort ist die Steuer weg, obwohl noch nicht ein Cent verdient ist. So etwas geht nur in Deutschland.
Jörg (Dienstag, 31 Dezember 2019 22:25)
@Manfred: Ja das ist bis jetzt (und bis zum 31.12.2020) so, danach nicht mehr. Wenn dich genaueres interessiert lies mal den Artikel unter dem Du gerade kommentiert hast ;)
Franz Heinze (Mittwoch, 01 Januar 2020 12:03)
Ob Österreich eine "Insel der Seligen" ist kann bezweifelt werden. In der Regel kommen alle steuerpolitischen Maßnahmen aus Deutschland etwas später zu uns. Warten wir mal ab......vieleicht ergeben sich aus dem Brexit neu Möglichkeiten für DE, AT etc.
Grüße aus Kärnten
wolfgang (Mittwoch, 01 Januar 2020 13:12)
Da muss ich den Thomas aus Wien korrigieren, es ist nicht einfacher, den alle NICHT VERBRIEFTEN Derivate wie Optionen, Futures, Forex, CFDs sind mit dem PERSÖNLICHEN STEUERSATZ zu versteuern, im Gegensatz zu Aktiengewinnen, Dividenden, Zertifikate, Anleihen (alles was eine ISIN hat), da sind es "nur" die 27,5%, auch können Verluste in Österreich nicht auf das Folgejahr vorgetragen werden, und nachdem wir bald Schwarz/Grün haben werden, ist zu befürchten, dass ehemalige grüne Berufsdemonstranten, welche jetzt Minister werden könnten, schon auch etwas in diese Richtung planen werden. Grüße aus Wien
André Stagge (Mittwoch, 01 Januar 2020 16:54)
ach wenn ich so was lese müsste ich mich doch mal wieder politisch engagieren - wie kann das nur passieren. Trotzdem einen guten Start ins Jahr..
Gerry (Mittwoch, 01 Januar 2020 18:43)
Einen kleinen Trost gibt´s trotzdem: Seine Partei, die SPD bemüht sich nach Kräften, sich selbst abzuschaffen. Und nur mit Hartz4-Empfängern, linken Studenten und öffentlich Beschäftigten wird auch Kevin K. keine Wahl gewinnen.
Das Ende der Vollpfosten naht.
Nils Gajowiy (Mittwoch, 01 Januar 2020 22:24)
Hallo Gerry, ich wäre da gern so optimistisch, aber die SPD ist wie Herpes. Wird man nie wieder los. Mit ihren paar Prozenten in Sachsen und Thüringen machen sie sogar noch Regierungspolitik. Man vergisst gern, dass dahinter ein riesiges Wirtschaftsunternehmen steckt - über 40 Zeitungen, -zig Firmenbeteiligungen, eine steuergeldgesponserte Stiftung, Immobilien. Sämtliche Behörden sind parteihörig - nicht nur der SPD, sondern auch der CDU. Kein Oberstaatsanwalt, kein Schuldirektor und kein Richter wird heute mehr berufen, wenn er das falsche Parteibuch hat. Ist wie in der DDR seinerzeit. Systemtreue schlägt Sachverstand. 20 Mio. Rentner und 4,7 Mio. Beamte sind eine stabile Stammwählerschaft.
Alfred Klemenz (Donnerstag, 02 Januar 2020 02:07)
Das ist leider nicht die originäre SPD-Politik, die ja zu Zeiten, in denen noch fähige Politiker in dieser Partei waren, keine solchen Gesetze verabschiedet hätte. Dieses Gesetz trägt eindeutige Zeichen der sich immer weiter verbreitenden Kommunisten, wie wir diese hauptsächlich bei den Grünen und der SED-Nachfolgepartei finden. Scholz, Kühnert, Stegner, etc., aber auch eine CDU-Merkel hätten als aktive Kommunisten in diesen Parteien eher eine Heimat gefunden. Und das dieses Gesetz durchgewunken wurde, zeigt, wie weit der Kommunismus nun auch in der Union angekommen ist. Man sollte dieses Gesetz als Vorzeichen sehen, was noch so alles auf uns zukommt, sollte sich der Kommunismus noch weiter in den Parteien festsetzen, was im augenblicklichen Zustand unserer Republik allerdings erwartet werden darf.
Das große Bild ist noch erschreckender. Es zeigt, das eine systematische staatliche Regulierung aller Lebensbereiche des Privatmannes angestrebt wird: Zuerst die staatliche Rente, in die zwar der Privatmann eingezahlt hat, die aber zur Finanzierung diverser Projekte missbraucht wurde, quasi abschaffen und anschließend denen Privatleuten, die davon betroffen sind, alle Möglichkeiten nehmen, für eine eigene Absicherung des Lebensalters zu sorgen. Hier ist m.E. eine totale staatliche Reglementierung der Bürger geplant zugunsten der künftigen Politfunktionäre. Wie die Frankfurter Schule mit ihrem Gang durch die Institutionen wirkt, kann am vorliegenden Gesetz und dem Zustand unserer Gesellschaft erkannt werden. Wenn wir, also die vernünftigen, intelligenten und denkfähigen Menschen nicht aus unserer Kuschelecke herauskommen und massiv politisch aktiv werden, dürfte uns noch so einiges an politischen Katastrophen ins Haus stehen.
Gerd Christmann (Donnerstag, 02 Januar 2020 09:32)
Die Pensionen sind sicher und kommen automatisch, da braucht man keinen Vermögensaufbau.
Alex 1987 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:48)
Niels, das ist zumindest in Süddeutschland nicht der Fall. Ich kenne so viele Beamten (bin einer davon) und Rentner, die den SPD nie eine Stimme geben würden.
Ralin (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:56)
Mal ein Wort zur sich steigernden Politikerschelte hier: Auch mich nervt die zunehmend sozialistische Ausrichtung der SPD maßlos. Und klar, von den Grünen und der Linken war noch nie anderes zu hören. Aber ab da sollte man schon differenzieren. Die FDP wird wohl niemals genügend Wählerstimmen erhalten, um eine prägende politische Kraft zu werden (außerdem ist der Aspekt Wirtschaft auch nicht der einzig wichtige im Leben), die AfD ist indiskutabel. Somit bleibt die CDU im Grunde die einzige Kraft, die uns Anleger auf Dauer vor dem Schlimmsten bewahren kann. Klar, auch sie ist nach links gerückt. Aber sie hat auch einen kompetenten Wirtschaftsflügel, der sich leider momentan, in Zeiten dieser großen Koalition mit der um ihre Existenz ringenden SPD kaum noch einbringen kann. Vielleicht werden die Zeiten ja mal wieder besser. Garantiert nichts besser aber wird, wenn man ständig ohne jede Differenzierung alle Politiker in Bausch und Bogen verdammt. Sorry, aber das nützt nun wirklich niemandem außer den Demagogen von ganz rechts.
Michael (Freitag, 03 Januar 2020 08:33)
Mich hat das Kommentar von Thomas in #2 auch verwundert. Bin CFD-Trader in Österreich, und "leide" unter dem persönlichen Einkommenssteuersatz, von wegen Gegenverrechnung aller Gewinne mit allen Verlusten...
vikko (Freitag, 03 Januar 2020 11:03)
Es wird nur der Verfall der Kontrakte thematisiert, was ist wenn diese vor Verfall geschlossen werden?
vikko (Freitag, 03 Januar 2020 11:06)
Siehe hier:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/gesetzesaenderung/steueraenderungen-2020-teil-3-steueraenderungen-fuer-kapitalanleger
Verluste aus Termingeschäften – zu denen auch Optionsgeschäfte zählen – können steuerlich nur geltend gemacht werden kann, wenn sie durch die »Beendigung des Rechts« aus dem Termingeschäft eintreten. Wer also seine Option verfallen lässt, soll seine für die Option aufgewendeten Anschaffungskosten nicht mehr als Verlust absetzen können, weil das Optionsrecht nur bei Ausübung der Option innerhalb der Optionsfrist beendet wird. Die Neuregelung ist erstmals auf Termingeschäfte anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 abgeschlossen werden.
André Stagge (Samstag, 04 Januar 2020 12:43)
Hallo Nils, habe jetzt auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft und mir Gehör bei der Politik verschafft. Was es bringt ist abzuwarten. Ich möchte jeden bitte folgende Seite zu teilen und auszufüllen: https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/
Tobi (Samstag, 04 Januar 2020 14:46)
Da kommt mir die Frage, wie momentan Spreads zu besteuern sind, welche übers Jahresende hinaus gehalten werden.
Thomas (Samstag, 04 Januar 2020 19:33)
Weiss eigentlich jemand wie es sich mit strukturierten Produkten verhält? In z.b. Discountzertifikaten stecken ja auch Optionen drin.
Gruss,
Thomas
Matthias (Mittwoch, 08 Januar 2020 01:19)
Hier eine einfache Lösung für das Problem:
Wir verdoppeln das Gehalt aller Politiker und im Gegenzug gibt es keine Rente mehr für selbige Politiker. Wer für seinen Lebensunterhalt nicht selbst sorgen muss erfindet solchen Schwachsinn.
Damit wären sofort Gesetze geschaffen, die folgendes bewirken:
- Dumme Gesetze wie dieses, würden nie in Kraft treten
- Vorab Pauschalen weg
- Soli weg
- Steuerbegünstigungen a la 401k auch in Deutschland
Wenn die Politiker von ihren Entscheidungen selbst betroffen wären, käme nicht so ein Mist dabei raus.
Tom (Mittwoch, 08 Januar 2020 13:22)
Verluste versteuern: ALTER HUT!
Eine nicht mehr gelistete Aktie, die praktisch wertlos ist, börsenfern verkaufen bedeutete bisher schon, vom FA einen fiktiven Gewinn aufgebrummt zu bekommen, der zu versteuern ist/war. Selbst erlebt.
Patti (Mittwoch, 08 Januar 2020 16:35)
Ich weiß ja nicht wer auf die Schnapsidee gekommen ist diesen Dilettanten, der sich ja überdies selbst für den Quell der Weisheit hält, zum Finanzminister zu machen.
Seit der seinen Posten innehat wird im deutschen BMF Raubrittertum gelebt wie mir vorkommt.
Hoffentlich kann dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht gekippt werden, und noch mehr hoffe ich das der bei der nächsten Wahl endlich seinen fehlbesetzten Posten verliert
Thomas (Mittwoch, 08 Januar 2020 16:37)
Schaut mal:
https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/60661-Brandenburgs_Daytrader_atmen_ein_wenig_auf
Vielleicht ist alles doch nicht so schlimm...
Reeny (Samstag, 11 Januar 2020 15:11)
Weiss jemand ob es evtl. Sinn macht eine GmbH zu gründen? Das neue Steuermodell trifft ja "nur" Privatpersonen die z.B. Aktien kaufen und mit Derivaten absichern
- vielleicht hab ich da aber auch etwas falsch verstanden?
Michael (Sonntag, 12 Januar 2020 07:43)
#24 Thomas: Leider gibt es zu dem Artikel einen Nachtrag vom 10.1.2020 in dem leider der worst case eintreten könnte.
#20 Matthias: Das waren auch meine Überlegungen. Sobald die Gesetze hinsichtlich Altersvorsorge auch für die Politiker gelten würden, würden andere Gesetze verabschiedet werden. Schade das die Politiker die Realität nicht mehr im Blick haben.....
Gerald (Mittwoch, 15 Januar 2020 18:05)
in welchen Bereich (gelb oder rot) gehört demnach der wertlose Verfall von Optionen?
Ich tendiere zu Gelb, da Optionen nicht Wirtschaftsgüter im Sinne §20Abs.1 (rot). dann würde es erst ab nächsten Jahr verfallene Optionen betreffen.
Thomas Göbhardt (Donnerstag, 16 Januar 2020 19:14)
Ich glaube , ihr habt da den Satzteil : NICHT VERRECHNETE VERLUSTE nicht beachtet.
Das steht wörtlich da. Bedeutet doch erst wird Gewinn und Verlust verrechnet, wenn dann Verlust bleibt sind nur 10000 Euro übertragbar. Fehler von mir ?
Peter Vomberg (Samstag, 18 Januar 2020 16:56)
Also ich lese das auch so, Es geht um die unterjährig „nicht verrechneten Verluste“. Im Folgejahr können dann höchstens € 10.000 dieser (unterm Strich) Verluste mit einem (unterm Strich) möglichen Gewinn verrechnet werden. Das wäre auch schon eine starke Einschränkung, aber würde das Derivate Trading weiter machbar halten.
Johann (Montag, 20 Januar 2020 13:38)
Leider nein. Die nicht verrechneten Verluste sind der Rest, der von der unterjährigen 10,000 EUR Verrechnung verbleibt. Es können in jedem Fall nur 10,000 EUR verrechnet werden, und auch nur mit Gewinnen des gleichen Anlagentyps.
https://financial-hacker.com/the-scholz-brake-fixing-germanys-new-1000-trader-tax/
Hannes (Sonntag, 26 Januar 2020 23:08)
Ich hab mal ne Frage.. bei meinen Broker gibt es die Möglichkeit 2 Position des gleichen Instrument
(eine Short/ eine Long) gegeneinander aufzuheben. (Netting) z.b die eine Position hat 1000€ plus und die andere 999€ minus. Gehe ich jetzt auf die Option Netting, schließt er beide gleichzeitig und bei mein berichten steht nur eine Position mit 1€ plus! WasGehtDennDaLosDarein
Ralf Kugelstadt (Freitag, 07 Februar 2020 00:59)
Lieber Herr Gajowiy, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit mir auf. 017610321533. Ich möchte dieses Gesetz nicht so hinnehmen. Es bringt wenig, wenn jeder für sich kämpft.
Thomas (Mittwoch, 11 März 2020)
Die Petition nimmt das Thema auf und benötigt noch jede Unterstützung.
https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger
Christoph Wahlen (Mittwoch, 06 Mai 2020 14:19)
Mich würde zwei Dinge interessieren:
a) wie ist die Einschätzung, gerät die Petition mit COVID-19 in Vergessenheit und verharrt bei ca. 29.000 Unterstützenden, oder schafft sie es in den Petitionsausschuss?
b) wenn die Petition die nötige Anzahl von Unterstützenden erreicht und im Bundestag diskutiert wird, wie hoch sehen aktive Anleger und Trader, die Wahrscheinlichkeit, dass die eingeschränkte Anrechnung rückgängig gemacht wird?
Trader (Dienstag, 18 August 2020 10:41)
Langsam fängt ja die Zeit an zu drängeln... Wer zum "Schutz" vor der "Optionssteuer" seine Trading-Geschäfte in eine UG oder eine GmbH überführen möchte, der muss bald handeln, denn inklusive Anmeldung und Eintragung dauert so eine Firmen-Gründung ja doch ein paar Tage. Das hat jedoch gravierende Nachteile: Man zahlt für die Erträge auf Ebene der GmbH ca. 30% Körperschafts- und Gewerbesteuer und auf Ausschüttungen dann nochmals 25% Abgeltungssteuer plus Soli. Nach der Gründung ist man zudem im deutschen Steuersystem gefangen. Sollte man beispielsweise jemals in eine sonnigere Gegend umziehen wollen, fällt die Wegzugsbesteuerung an... Von daher sollte man so eine Trading-UG oder -GmbH nicht gründen, ohne sich vorher sorgfältig beraten zu lassen. Ergo: Die Zeit drängt!
Zu den Fragen von Christoph Wahlen:
* Die Petition wird es nicht mehr auf die 50.000 Unterschriften schaffen.
* Selbst, wenn die Petition es schafft: Dass der Bundestag unter identischer Parteienzusammensetzung sein eigenes Gesetz wieder aufhebt, ist unwahrscheinlich.
* Sehr gute Aussicht auf Erfolg hat m.E. jedoch eine Klage gegen das Gesetz. Allerdings ist so eine Klage kein Spaß, und es besteht die Gefahr, dass man sie durch mehrere Instanzen ziehen muss, was einen dann auf Jahre hinaus bindet...